Briefwahl

Mittels Wahlkarte können Personen wählen, die am Wahltag ihre Stimme nicht vor der zuständigen Wahlbehörde abgeben können, sei es durch Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland. Die Beantragung einer Wahlkarte ermöglicht Wählerinnen und Wählern größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe. Mit einer Wahlkarte kann die Stimme mittels „Briefwahl“ im In- oder Ausland abgegeben werden.

Das bedeutet, dass sich Wählerinnen und Wähler, die im Besitz einer Wahlkarte sind, auch sehr kurzfristig entscheiden können, ob sie das Wahllokal aufsuchen oder sich stattdessen der Briefwahl bedienen wollen.

Natürlich können auch Menschen in Heil- und Pflegeanstalten, Bettlägerige aber auch Häftlinge ihr Wahlrecht mit der Wahlkarte mittels Briefwahl ausüben.

Bei der Briefwahl kann die Wahlkarte sowohl in Österreich als auch im Ausland dazu verwendet werden, um persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst an einem beliebig gewählten Ort die Stimme abzugeben und per Post o.ä. an die zuständige Wahlbehörde zu senden.

Mündlich kann die Wahlkarte persönlich im Bürgerhaus, Belruptstraße 1, mit einem amtlichen Lichtbildausweis bis spätestens Freitag, den 12.3.2010, 12.00 Uhr, beantragt werden.

Schriftlich kann der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mittels
Online-Antragsformular oder als Formular zum Ausdrucken
bis spätestens Mittwoch, den 10.3.2010
erfolgen.

Unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte können Sie Ihre Stimme abgeben. Die Wahlkarte ist so rechtzeitig an die zuständige Gemeindewahlbehörde zu übermitteln, dass sie spätestens am Wahlsonntag, 14. März 2010, um 13.00 Uhr beim Gemeindeamt einlangt. Später einlangende Wahlkarten können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Wahlkarte muss in jedem Fall verschlossen übergeben bzw. übersendet werden. Eine nicht zugeklebte Wahlkarte muss für ungültig erklärt werden, da theoretisch ein Austausch des Wahlkuverts mit dem eingelegten Stimmzettel möglich wäre.

Weiters ist darauf zu achten, dass die eidesstattliche Erklärung (Unterschrift) auf der Wahlkarte abgegeben wurde.

 

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